{"id":1102,"date":"2025-11-18T12:53:23","date_gmt":"2025-11-18T11:53:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kunstunddesign-auktionen.de\/?page_id=1102"},"modified":"2025-11-18T12:58:31","modified_gmt":"2025-11-18T11:58:31","slug":"agb-nachverkauf","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kunstunddesign-auktionen.de\/de\/kaufen\/agb-nachverkauf\/","title":{"rendered":"AGB Nachverkauf"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Kauf setzt die bedingungslose Annahme der folgenden Verkaufsbedingungen voraus:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. KUNST &amp; DESIGN AUKTIONSHAUS SCHOPS TUROWSKI<\/h3>\n\n\n\n<p>Das KUNST &amp; DESIGN AUKTIONSHAUS SCHOPS TUROWSKI (im Folgenden: \u201eder Versteigerer\u201c) versteigert \u00f6ffentlich, freiwillig, im eigenen Namen und f\u00fcr fremde Rechnung<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Besichtigung, Katalogangaben und Haftung des Auktionators<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Objekte im Nachverkauf k\u00f6nnen vor dem Kauf besichtigt und gepr\u00fcft werden; sie sind ausnahmslos gebraucht und von einem gewissen Alter; manche entsprechen daher eventuell nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Ihr dadurch bedingter tats\u00e4chlicher Erhaltungszustand, der im Katalog und im Internet durchgehend nicht ausdr\u00fccklich beschrieben wird, ist vereinbarte Beschaffenheit (\u00a7 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Farbige Reproduktionen im Katalog m\u00fcssen die Gegenst\u00e4nde nicht farbgetreu wiedergeben. Alle Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dienen nur der Information. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben \u00fcber die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz, eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des K\u00e4ufers ergeben, wird vom Verk\u00e4ufer hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdr\u00fccklich nicht \u00fcbernommen. Die Vereinbarung \u00fcber die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz begr\u00fcndet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. \u00a7\u00a7 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. F\u00fcr Funktionsf\u00e4higkeit und Sicherheit von elektrischen Ger\u00e4ten wird keine Haftung \u00fcbernommen. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports) dienen nur der n\u00e4heren Orientierung \u00fcber den \u00e4u\u00dferen Zustand des Objekts nach Einsch\u00e4tzung des Verk\u00e4ufers. Wird dem Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer vor Ablauf der einj\u00e4hrigen Verj\u00e4hrung nachgewiesen, dass Katalogangaben \u00fcber die Urheberschaft, Signatur, Material und Provenienz unrichtig sind, wird dem K\u00e4ufer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis Zug um Zug gegen R\u00fcckgabe des Kaufobjektes zur\u00fcckerstattet; alternativ ist nach Wahl des K\u00e4ufers der Kaufpreis zu mindern. Der Verk\u00e4ufer haftet unbeschr\u00e4nkt, soweit die Schadensursache auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers beruht. Ferner haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrdet oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelm\u00e4\u00dfig vertrauen. In diesem Fall haftet der Verk\u00e4ufer jedoch nur f\u00fcr den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer als der in den vorstehenden S\u00e4tzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit f\u00fcr ein Mangel nach \u00dcbernahme einer Garantie, f\u00fcr die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt. Soweit die Haftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Abnahme\/ Rechnungsstellung\/ Zahlung\/ Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Zuschlag verpflichtet zur unverz\u00fcglichen Abnahme und sofortigen Bezahlung. Ersteigerer sind verpflichtet, die Zahlung sp\u00e4testens binnen 6 Kalendertagen nach erfolgtem Zuschlag bzw. nach Rechnungsstellung vorzunehmen, wobei es auf das jeweils sp\u00e4tere Datum ankommt. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Bank\u00fcberweisung. Beim Versteigerer vor Ort kann die Zahlung auch in bar, per EC- oder Kreditkarte (Master- oder Visa-Card) erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr von 5 % des Rechnungsbetrags erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ablauf obiger Zahlungsfrist ger\u00e4t der Ersteigerer auch ohne Mahnung in Verzug.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit \u00dcbergabe des ersteigerten Gegenstandes, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder zuf\u00e4lliger Verschlechterung auf den K\u00e4ufer \u00fcber (Gefahr\u00fcbergang). Erfolgt statt der \u00dcbergabe ein Versand, gilt f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang die Regelung unter Ziffer 15. Der Gefahr\u00fcbergang erfolgt, soweit nicht bereits durch vorherige \u00dcbergabe, sp\u00e4testens mit Eintritt des Zahlungsverzuges.<\/p>\n\n\n\n<p>Erfolgt die Zahlung in Fremdw\u00e4hrung, so gehen etwaige Kursverluste und\/oder Bankgeb\u00fchren zu Lasten des K\u00e4ufers. W\u00e4hrend der Versteigerung oder unmittelbar danach ausgestellte Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Nachpr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, innerhalb der EU jedoch nur bei Unternehmen mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt, wird dem ausl\u00e4ndischen Kunden die Mehrwertsteuer verg\u00fctet. Durch die Einfuhr im Ausland ggfs. anfallende Z\u00f6lle und Umsatzsteuer sind in jedem Fall vom Ersteigerer zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Eigentum an dem ersteigerten Gegenstand geht erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung aller dem Versteigerer geschuldeten Betr\u00e4ge auf den K\u00e4ufer \u00fcber (Eigentumsvorbehalt). W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der K\u00e4ufer den ersteigerten Gegenstand (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht ver\u00e4u\u00dfern oder sonst \u00fcber das Eigentum hieran verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Zugriffen Dritter \u2013 insbesondere Gerichtsvollzieher \u2013 auf die Vorbehaltsware ist der K\u00e4ufer verpflichtet, auf das bestehende Dritteigentum hinzuweisen und den Versteigerer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, damit dieser die Eigentumsrechte durchsetzen kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h3>\n\n\n\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 gegen den Versteigerer einschlie\u00dflich seiner Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen, die Fahrl\u00e4ssigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht\/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzanspr\u00fcche sind in diesem Fall der H\u00f6he nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Anspr\u00fcche wegen Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit sowie wegen Sachsch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale bleiben von obigen Haftungsbeschr\u00e4nkungen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Weist der Ersteigerer jedoch bis zu einem Jahr nach der Versteigerung nach, dass Angaben \u00fcber den versteigerten Gegenstand, welche dessen Wert oder Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, falsch waren, dann verpflichtet sich der Versteigerer, seine Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Einlieferer, ggfs. auch gerichtlich, geltend zu machen. Bei erfolgreicher Inanspruchnahme erstattet der Versteigerer dem Ersteigerer den Verkaufspreis Zug um Zug gegen R\u00fcckgabe des im unver\u00e4nderten Zustand befindlichen erworbenen Gegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6. Bindung an Angebot<\/h3>\n\n\n\n<p>Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, insbesondere weil das H\u00f6chstgebot unter dem Limit lag, so ist der Bieter an sein Gebot 30 Tage nach Zuschlag gebunden. Ein Zuschlag unter Vorbehalt wird wirksam, wenn der Versteigerer das Gebot best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7. Aufgeld\/ Provision<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 24% und der auf die Zuschlagsumme und das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen H\u00f6he (Regelbesteuerung) oder aus der Zuschlagsumme und dem Aufgeld von 28,56% inklusive MwSt, die nicht ausweisbar ist (Differenzbesteuerung). Nicht besonders gekennzeichnete Objekte werden grunds\u00e4tzlich differenzbesteuert, besonders gekennzeichnete Objekte werden regelbesteuert. Erfolgt der Zuschlag \u00fcber eine Online-Auktionsplattform, erh\u00f6ht sich das Aufgeld um die von der Plattform erhobene Provision. Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt in EURO und ist binnen der oben in Ziffer 8 genannten Frist vorzunehmen. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. Folgerecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Kunstwerken, deren Verkauf folgerechtspflichtig ist, wird der Ersteigerer an der Folgerechtsabgabe nach \u00a7 26 UrhG iHv 4 % des Zuschlagpreises beteiligt. Die abgabepflichtigen Objekte sind im Katalog mit einem Sternchen* neben dem K\u00fcnstlernamen gekennzeichnet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9. Verzug<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei Zahlungsverzug kann der Versteigerer wahlweise Erf\u00fcllung des Kaufvertrages verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Mit Eintritt des Verzuges ist der geschuldete Betrag zudem zu verzinsen. Der Zinssatz betr\u00e4gt f\u00fcr Verbraucher 5% Punkte \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz und im \u00dcbrigen 8% Punkte \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner kann auf Kosten des S\u00e4umigen der Gegenstand nochmals versteigert werden. Dabei haftet der S\u00e4umige auch f\u00fcr den Mindererl\u00f6s gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Versteigerung. Auf den Mehrerl\u00f6s hat er keinen Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Versteigerer hat das Recht, ihn von weiteren Versteigerungen auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10. Mitnahme\/ Versand<\/h3>\n\n\n\n<p>Ersteigerte Objekte k\u00f6nnen in der Regel nicht sofort mitgenommen werden. Davon abweichend ist nach Absprache die sofortige Mitnahme kleinformatiger Objekte, insbesondere Vitrinen-Objekte und Gem\u00e4lde m\u00f6glich. Grunds\u00e4tzlich obliegt die Abholung der ersteigerten Gegenst\u00e4nde dem Ersteigerer. Auf Wunsch kann der Versand von kleinen Objekten bis zu einem Gewicht von 30 kg durch den Versteigerer organisiert werden. Hierf\u00fcr sowie f\u00fcr die zum Versand erforderliche Verpackung fallen Kosten an, deren jeweilige H\u00f6he in einer Preisliste auf der Internetseite des Versteigerers unter \u201eVersand\u201c eingesehen werden kann. F\u00fcr schwerere Objekte kann der Versteigerer auf Nachfrage ein geeignetes Speditionsunternehmen benennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine etwaige Versendung erfolgt auf Kosten des Ersteigerers. Soweit der Ersteigerer nicht als Verbraucher handelt, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung mit Auslieferung des Gegenstandes an die zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">11. Ver\u00f6ffentlichung der Ergebnisse<\/h3>\n\n\n\n<p>Ergebnisse werden idR ab dem ersten auf die jeweilige Auktion folgenden Werktag auf der Internetseite des Versteigerers ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12. Nachverkauf<\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Versteigerungsbedingungen gelten f\u00fcr den freih\u00e4ndigen Verkauf nach Beendigung der Auktion, sog. Nachverkauf, entsprechend. Der Nachverkauf ist der Versteigerung nachgestellt. Die Bestimmungen \u00fcber Fernabsatzvertr\u00e4ge (\u00a7\u00a7 312b-d BGB) finden dabei keine Anwendung. Der Nachverkauf beginnt am Tag nach der jeweiligen Auktion in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Versteigerers in Krefeld und dauert insgesamt 10 Tage.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">13. Folgen versp\u00e4teter Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>Werden die ersteigerten oder im Nachverkauf erworbenen Gegenst\u00e4nde nicht sp\u00e4testens binnen 10 Tagen nach Ende des Nachverkaufs abgeholt, dann ist der K\u00e4ufer zur Zahlung von Verwahrgeb\u00fchren von<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>10 \u20ac f\u00fcr kleine Objekte (insbesondere Vitrinen-Objekte und Gem\u00e4lde)<\/li>\n\n\n\n<li>20 \u20ac f\u00fcr gro\u00dfe Objekte (insbesondere Einrichtungsgegenst\u00e4nde)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>pro Woche verpflichtet, wobei er sich vorab erkundigen kann, ob ein Objekt als klein oder gro\u00df eingestuft wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">14. Schlussbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld, soweit der K\u00e4ufer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder es sich um eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder um ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten eine oder mehrere Bestimmungen diese Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit diese Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"\/media\/pdf\/Formulare\/Widerrufsbelehrung.pdf\"><strong>Widerrufbelehrung<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"\/media\/pdf\/Formulare\/Widerrufformular.pdf\"><strong>Widerrufformular<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kauf setzt die bedingungslose Annahme der folgenden Verkaufsbedingungen voraus: 1. KUNST &amp; DESIGN AUKTIONSHAUS SCHOPS TUROWSKI Das KUNST &amp; DESIGN AUKTIONSHAUS SCHOPS TUROWSKI (im Folgenden: \u201eder Versteigerer\u201c) versteigert \u00f6ffentlich, freiwillig, im eigenen Namen und f\u00fcr fremde Rechnung 2. 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